Auskunft aus dem Melderegister
Informationen
Wer eine Person sucht, kann eine Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Die Auskunft erfolgt ohne Gewähr.
Wichtiges
Eine einfache Auskunft aus dem Melderegister darf zum Zweck der Werbung oder
zum Zweck des Adresshandels
nur verwendet werden, wenn die angefragte Person diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
Diese Zustimmung muss der Meldebehörde oder dem Antragsteller schriftlich vorliegen.Jede Anfrage muss eine Erklärung enthalten, ob sie zu den oben genannten Zwecken benötigt wird oder nicht.Werden Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, muss der Zweck genau benannt werden.
Benötigte Angaben
Name, ggf. frühere Namen
Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht oder
Anschrift
Mindestens eine Angabe ist erforderlich. Bitte so viele Angaben wie möglich machen, dies erleichtert die Identifikation der gesuchten Person.
Erforderliche Unterlagen
Unterschriebenes und ausgefülltes Formular
Das Formular muss unterschrieben werden, kann per Post, Fax und persönlich eingereicht werden.
Gebühren
Das Verfahren ist ist gebührenpflichtig.Kosten 13 € pro AuskunftDie Gebühren sind auch zu entrichten wenn die Person nicht gemeldet ist die Person nicht ermittelt werden kann