Gemeindliches Vorkaufsrecht an Grundstücken
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Gemeinde das Recht, ein Grundstück zu erwerben, zu dem es an einen Dritten veräußert werden soll.
Voraussetzungen
Die Voraussetzung für ein Vorkaufsrecht ist das Vorliegen eines Kaufvertrages. Schenkungen, Tauschgeschäfte, Erbauseinandersetzungen, Zwangsvollstreckungen sind von einem Vorkaufsrecht ausgeschlossen.
Die Gemeinde erlangt per Gesetz das Vorkaufsrecht
Der Gemeinde steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken im Gemeindegebiet nach dem Landeswaldgesetz, Wassergesetz und Baugesetzbuch.