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Rückgabe von Depotgegenständen des Museums Meldung vom 17. Juli 2025

Der Güterschuppen am Bahnhof wird umgebaut, weshalb das Depot des Museums in der 'Alten Schule' umgelagert werden muss.
Die Sammlungsobjekte wurden gesichtet und sortiert. Die Stücke, die nicht in der Sammlung verbleiben, wollen wir den Vorbesitzern oder anderen Museum zurück- bzw. weitergeben. Daher bitten wir alle Personen und deren Nachkommen, die dem Museum Gegenstände zur Verfügung gestellt haben, sich bei uns zeitnah zu melden, per Mail an museum@efringen-kirchen.de oder telefonisch unter 07628/8205. So erhalten Sie die Möglichkeit die Objekte zurück zu erhalten.
Ende Juli werden wir dann Termine zur Abholung mitteilen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Carolin Holzmüller
Bürgermeisterin

Rathaus geschlossen Meldung vom 09. Juli 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger

Das Rathaus bleibt am 22.07.2025 aufgrund einer internen Schulung geschlossen. 

Sollten Sie bereits einen Termin vereinbart haben und Sie nichts von der entsprechenden Sachbearbeiterin hören findet dieser wie geplant statt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihre Gemeindeverwaltung

Pressemitteilung Meldung vom 01. Juli 2025

Für das Jahr 2026 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Teilorte Blansingen, Egringen, Huttingen, Istein, Kleinkems, Mappach, Welmlingen und Wintersweiler gestellt werden. Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“: -    die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken -    die Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken -    die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes     auch zu Mietwohnungen -    die innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich innerhalb der historischen Ortslage sowie der angrenzenden Siedlungsflächen bis zu den 1970er Jahre befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus auf die Umnutzung leerstehender sowie die Modernisierung bestehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird eine sehr starke Gewichtung erhalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen weiterhin in der Förderkulisse bestehen. Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“: -    Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen     des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien,     Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe jeweils letzter     seiner Art) Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“: -    Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines     emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet) Förderanträge müssen bis zum 18. Juli 2025 bei der Gemeinde Efringen-Kirchen gestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der: Gemeinde Efringen-Kirchen, Bauamt, Herr Weiß, Telefon 07628/806-605. KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39 Die Ausschreibung wurde am 23.05.2025 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Rubrik Ländlicher Raum / Förderung eingesehen werden.
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Schätze der Dörfer Meldung vom 24. Juni 2025

Der Landkreis Lörrach und der Kulturverein „Theater in den Bergen e.V.“ erhalten für ihr gemeinsames Projekt „Schätze der Dörfer – sichtbar machen, was uns ausmacht“ eine Förderung in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Aller.Land. Der Förderzeitraum läuft von Juli 2025 bis Juni 2030. Ziel des Projekts ist es, ortstypische Besonderheiten in den Gemeinden des Landkreises sichtbar zu machen und neue Räume für Begegnung, Kultur und Beteiligung zu schaffen – generationenübergreifend und inklusiv.
Landrätin Marion Dammann betont: „Mit der Aufnahme des Projekts ‚Schätze der Dörfer‘ in das AllerLand-Förderprogramm stärken wir gezielt die Demokratiebildung und fördern gleichwertige Lebensverhältnisse im Landkreis. Trotz der aktuellen Herausforderungen setzen wir bewusst auf dieses Engagement, weil uns Bürgerbeteiligung und die Stärkung unserer Demokratie besonders am Herzen liegen. ‚Schätze der Dörfer‘ ist ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt und das Potenzial unserer Dörfer sichtbar zu machen und aktiv in die Gestaltung unserer Heimat einzubeziehen.“

Antonia Tittel und Arnd Heuwinkel von Theater in den Bergen e.V. erklären: „Das lange und mitunter bange Warten auf den Förderentscheid hat ein Ende. Wir sind erst einmal überwältigt von der Entscheidung und überglücklich. Die Arbeit der letzten eineinhalb Jahre hat sich gelohnt und wir freuen uns drauf, auf einer so tollen Basis loslegen zu können. So viele Menschen haben die Daumen gedrückt und dafür können wir einfach nur Danke sagen!“
Hintergrund zum Bundesförderprogramm Aller.Land

Das Bundesförderprogramm Aller.Land unterstützt von 2025 bis 2030 deutschlandweit insgesamt 30 ausgewählte Kulturprojekte in ländlichen Regionen mit jeweils 1,5 Millionen Euro. Ziel ist es, innovative Projekte und Maßnahmen umzusetzen, die die Lebensqualität in ländlichen Räumen stärken, zukunftsfähige Strukturen fördern und gesamtgesellschaftliche Fragen in Beteiligungsformaten bearbeiten. Das Programm will die Potenziale des ländlichen Raums ausschöpfen und zentrale Herausforderungen wie demografischen Wandel, Mobilität, Nahversorgung und nachhaltige Entwicklung angehen. Dabei werden kulturelle Formate als Arbeitsrahmen gewählt. Die Kofinanzierung der Projekte erfolgt durch Länder und Kommunen mit mindestens 10 Prozent.
Mehr Informationen: www.allerland-programm.de

Bekanntmachung Carsharing-Ausschreibung des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO) Meldung vom 24. Juni 2025

Im Namen des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO) möchten wir Sie über die am 24.06.2024 veröffentlichte Ausschreibung zum Carsharing-Betrieb im Doppelkorridor Kandertal | Oberrhein informieren.
Das Netzwerk umfasst zehn Kommunen im Landkreis Lörrach, die den regionalen Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote vorantreiben. Die teilnehmenden Gemeinden sind: Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Schliengen und Wittlingen. 
In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest, welche das Netzwerkmanagement betreibt, planen wir bis Ende 2027 den Aufbau von Carsharing-Standorten an Mobilstationen in den beteiligten Gemeinden. Im Rahmen der Ausschreibung werden bis zu 27 Carsharing-Standorte mit jeweils bis zu zwei Stellflächen vergeben. Darunter befinden sich neun Standorte in der Gemeinde Efringen-Kirchen.
Unser Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität durch stationsbasierte oder teilstationäre Carsharing-Angebote zu fördern. Bevorzugt werden dabei Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebstechnologien, insbesondere Elektrofahrzeuge. 
Die Ausschreibung richtet sich an Carsharing-Betreiber, die bereit sind, als wirtschaftlich unabhängige Unternehmer die Bereitstellung und den Betrieb der Fahrzeuge zu übernehmen.
Alle Ausschreibungsunterlagen sowie Details zum Ablauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens finden Sie auf folgender Seite: https://www.loerrach-landkreis.de/ausschreibung
 
Ausführliche Informationen zu NEMO: https://www.energieagentur-suedwest.de/netzwerk-fuer-mobilitaet

Einwohnermeldeamt geschlossen vom 23.07.2025 bis 27.07.2025 Meldung vom 23. Juni 2025

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldamt von Mittwoch, den 23.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 25.07.2025 geschlossen bleibt.
An diesem Freitag findet daher auch kein „Chömmet iine“ (terminfreier Freitag) statt.
Die Abholung von Ausweisdokumenten und Führerscheinen ist davon nicht betroffen.
Diese können Sie während den Öffnungszeiten am Empfang des Rathauses abholen.

Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) - Ausschreibung Meldung vom 12. Juni 2025

A U S S C H R E I B U N G
03.06.2025

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung
nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Egringen, Gewann: Fröschangen
Flst.Nr.: 6002, Fläche: 2476 m², Nutzung: Ackerland
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der
Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Lörrach, Palmstraße 3, 79539 Lörrach bis zum
04.07.2025 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 8481.02 3130 GV-2025-0385

Revitalisierung von alten Gebäuden vor Ort Meldung vom 02. Juni 2025

Drei Schwerpunkte hatte sich die Agenda2030-Gruppe unter Leitung von Architekt Michael Mann für eine Rundfahrt Mitte Mai ausgewählt: Leerstände nutzen, Nachverdichtung und nachhaltige Baustoffe. Die zweite Auflage der Architektour lockte rund 30 Personen an den Güterschuppen am Bahnhof Efringen-Kirchen. Dort erläuterten Architekt Christian Tscheulin und Bauamtsleiter Ulrich Weiß das geplante Fahrradparkhaus und die Umgestaltung des denkmalgeschützten Gebäudes. Danach wurden Fahrgemeinschaften gebildet und weitere Objekte in Wittlingen, Riedlingen, Liel und Lipburg beschäftigt. Hier wurden auf unterschiedliche Weise die verschiedenen Schwerpunkte aufgegriffen sowie von den ausführenden Architekten erläutert. Zwei Beispiele zeigten, wie eine alte leerstehende Scheune auf unterschiedliche Weise für Wohnzwecke umgebaut wurde und gleichzeitig den Charakter des Gebäudes erhalten blieb. In Liel konnte ein Neubau in Holzbauweise besichtigt werden. Die Architektin Silke Gilbert, die ebenfalls Schreinerin ist, erläuterte die Bauweise und auch die Planung der Räumlichkeiten der interessierten Besuchergruppe. Beim letzten Stopp in Lipburg wurden zwei Beispiele für gelungene Innenentwicklung vom Architekt Siegfried Meier erläutert. Bevor es zum Abschluss mit regem Austausch über das Gesehene ging, wurde ein Haus mit einer in den Hang integrierten Garage als Beispiel für die Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten besucht. Die Teilnehmenden zeigten sich begeistert von den Objekten sowie auch von den ausgewählten Schwerpunkten und freuen sich bereits auf die Neuauflage im kommenden Jahr. Interessante Projekte aus dem Bereich Innenverdichtung, nachhaltigem Bauen oder Leerstandsnutzung können gerne der Agenda2030-Gruppe vorgeschlagen werden.
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Flugzeit des Japankäfers beginnt: Meldung vom 26. Mai 2025

Grünschnitt und Pflanzen dürfen bis Ende September nicht ohne Weiteres aus Befalls- und Pufferzonen heraustransportiert werden / Behörden bitten um Mithilfe Landkreis Lörrach. Im Juni 2024 wurden an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt in der Schweiz mehrere Japankäfer ( Popillia japonica Newman ) gefunden. Der Käfer gilt als besonders gefährlicher Schädling, der erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet. Bisher gab es keine Japankäferfunde im Landkreis Lörrach. Seit Juli 2024 gilt eine Allgemeinverfügung, um eine mögliche Ausbreitung des Käfers in unserer Region einzudämmen. Ausgehend von den veröffentlichten Befallszonen der Basler Behörden wurden auf deutscher Seite sogenannte Befalls- und Pufferzonen definiert. Aus diesen Gebieten darf unter anderem kein ungehäckseltes Pflanzenmaterial mehr heraustransportiert werden. Entsprechende Annahmestellen für dieses Pflanzenmaterial wurden eingerichtet. Eine Karte der ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer . Was sind Befalls- und Pufferzonen? Die sogenannte Befallszone umfasst Kreisflächen mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Käfer auf Schweizer Seite gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über einen Radius von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus. Aufgrund der Fundstellen liegt ein Teil der Gemeinde Grenzach-Wyhlen noch in der Befallszone (Hörnle). Der Rest der Gemeinde Grenzach-Wyhlen sowie Teile der Stadt Weil am Rhein und Lörrach sowie Inzlingen liegen in der Pufferzone. Unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer kann die Karte mit den Zonen eingesehen werden. Sollten weitere Japankäfer gefunden werden, werden die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet. Das gilt in den Pufferzonen In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln: Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt.Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen. Sammelstellen, über die auch ungehäckseltes Pflanzenmaterial entsorgt werden kann: Grünabfall-Annahme Haltingen (Haltinger Straße, Weil am Rhein), Grünabfall-Annahme Salzert Gretherhof (Alte Rheinfelder Straße, Lörrach), Grünabfall-Annahme Inzlingen (Waldparkplatz Inzlinger Kreuz), Grünabfall-Annahme für Pufferzone in Grenzach Wyhlen (Im Fallberg - Degussaweg). Öffnungszeiten und Annahmebedingungen sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer zu finden. Das gilt in den Befallszonen Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone folgende Maßnahmen: Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.Die Sammelstelle für Grünabfall aus der Befallszone in Grenzach-Wyhlen im Gebiet Hornacker/Hörnle befindet sich in der Straße Im Rippel. Mehr Infos zu den Annahmestellen in Grenzach-Wyhlen unter www.grenzach-wyhlen.de/japankaefer . Wie man den Japankäfer erkennt Der Japankäfer ist lediglich einen Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume, wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft – also als ein besonders gefährlicher Schädling. Seine Ansiedlung und Ausbreitung muss daher verhindert oder eingedämmt werden. Mithilfe der Bevölkerung: Verdächtige Käfer melden Vonseiten der Behörden wurden unter anderem weiträumig zahlreiche Pheromonfallen aufgestellt, um Exemplare des Japankäfers einzufangen. Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden aber auch auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de geschickt werden. Im vergangenen Jahr gingen über das Online-Formular rund 40 Meldungen über verdächtige Käfer beim Landkreis ein, jedoch konnte kein Japankäfer darunter bestätigt werden. Warum gelten die Maßnahmen für drei Jahre? Im Herbst endet die Flugzeit des Japankäfers, der vorwiegend zwischen Juni und August unterwegs ist. Die Eier und Larven (Engerlinge) des Japankäfers können je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen jedoch bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern. Aus diesem Grund gelten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers mindestens drei Jahre seit dem letzten Käfernachweis und verlängern sich bei weiteren Funden wieder um drei weitere Jahre. Nur so kann sichergestellt werden, dass die weitere Ausbreitung des Schädlings verhindert wird. Weitere Informationen Die detaillierte Allgemeinverfügung ist ebenfalls unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer abrufbar. Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer
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Kanalarbeiten in Welmlingen und Blansingen Meldung vom 06. Mai 2025

Ab KW 20/2025 startet im Rahmen der gesetzliche vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung (EKVO) die Kamerabefahrung der Schmutzwasserkanäle im Ortsteil Welmlingen.

Nach Abschluss der Arbeiten in Welmlingen wird die Kanalbefahrung anschließend in Blansingen durchgeführt.

Im Zuge dieser Maßnahme kann es zeitweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Aufmerksamkeit während der Arbeiten.
Mit den Ergebnissen der Befahrung wird in einem weiteren Schritt die Sanierung der Kanalleitungen geplant.
Für die gesamten Maßnahmen in den Ortschaften Welmlingen und Blansingen sind Mittel in Höhe von 500.000,-- € im Haushalt der Eigenbetriebe Abwasser eingestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt unter bauamt@efringen-kirchen.de gerne zur Verfügung.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ Meldung vom 15. April 2025

Pressemitteilung Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Efringen-Kirchen Meldung vom 18. März 2025

Kinderferienbetreuung Meldung vom 24. Februar 2025

Sehr verehrte Eltern, liebe Kinder, zum wiederholten Mal bietet die Gemeinde Efringen-Kirchen zusammen mit der SAK Altes Wasserwerk gGmbH eine Ferienbetreuung auf dem Gelände des Schulzentrums (großer Pausenhof) an. Dieses Jahr werden zwei Wochen angeboten: vom 04.08.2025 bis 08.08.2025 und vom 11.08.2025 bis 15.08.2025, von 8 Uhr bis 16.00 Uhr. Kinder, die bereits eingeschult und noch nicht zwölf Jahre alt sind, erwarten zwei spannende Themenwochen: 04.08. - 08.08.: Abenteuerland: Bist du bereit für ein unvergessliches Ferienabenteuer? In unserer spannenden Ferienwoche sind Neugier und Mut gefragt! Gemeinsam gehen wir auf Schatzsuche, treten in aufregenden Turnieren an und entdecken die Welt mit offenen Augen. 11.08. - 15.08.: Woher bekommt der Bauer seine Power? Nicht nur der Bauer braucht Power, auch wir. Beim Spielen, Basteln, Lernen, aber auch Herumtoben und Chillen, brauchen wir immer Power, also Energie. Deshalb beschäftigen wir uns mit den Fragen, was unsere Lebensmittel so gesundmacht, wo sie herkommen, wie sie produziert werden und was alles passieren muss, bis wir unsere Lebensmittel auf dem Teller liegen haben. Der Beitrag für eine Woche beträgt 180 Euro incl. Verpflegung (Mittagessen, Mineralwasser und Obst). Die Anmeldung kann ab sofort bequem via QR Code erfolgen. Dort finden Sie auch Informationen zu Leistungen, Organisation und Aufsicht. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bürgermeisterin Carolin Holzmüller Flyer Ferienbetreuung mit SAK Kinder Büro (PDF, 583 KB ) Hier geht es direkt zur Anmeldung
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Bürgerbeteiligung zum Gemeinde-entwicklungskonzept Efringen-Kirchen 2040 Meldung vom 05. Februar 2025

GEMEINDE GEMEINSAM ENTWICKELN Der im Frühjahr 2024 begonnene Prozess zum „Gemeinde-entwicklungskonzept | Efringen-Kirchen 2040“ wird mit einer offenen Bürgerbeteiligung fortgesetzt. Vorangegangen sind eine repräsentative Bürger-befragung, eine flächenbezogene und städtebauliche Bestandsuntersuchung, eine Bevölkerungsvorausrechnung sowie eine kommunale Klausurtagung des Gemeinderats Ende Oktober 2024. ZUKUNFTSIDEEN | EFRINGEN-KIRCHEN 2040 Im Zuge der nun stattfindenden Bürgerbeteiligung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Efringen-Kirchen dazu eingeladen, ihre Ideen und Anregungen zu den zentralen Handlungsfeldern der Gemeindeentwicklung (Wohnen, Mobilität, Engagement und Miteinander etc.) einzubringen und sich mit den essentiellen Fragestellungen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde und des dort stattfindenden Lebens auseinanderzusetzen. Zum Start des Beteiligungsprozesses wird es zwei Termine der Auftaktveranstaltungen geben: Auftaktveranstaltung Efringen-Kirchen am Montag, den 27. Januar 2025 ab 19.00 Uhr Ort: Mehrzweckhalle Efringen-Kirchen   Ersatztermin der Auftaktveranstaltung Blansingen am 28. Januar 2025 ab 19.00 Uhr Ort: Wolferhalle, Blansingen Im Rahmen dieser Veranstaltung stellt das Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart, das mit der Erarbeitung dieses ganzheitlichen Konzeptes beauftragt ist, zunächst den gesamten Gemeindeentwicklungsprozess vor, danach werden die Ergebnisse der repräsentativen Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner vom Sommer 2024 vorgestellt. Im Anschluss laden wir Sie herzlich ein, an Themenstationen Ideen und Anregungen für die künftige Gemeindeentwicklung zu diskutieren und festzuhalten. DAS ZUKUNFTSATELIER BETEILIGUNG IN PRÄSENZ ODER ONLINE! Im Anschluss an die Veranstaltungen wird das Zukunftsatelier eröffnet. Im Rahmen des Zukunftsateliers gibt es online sowie offline die Möglichkeit, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner bis einschließlich 16.02.2025 beteiligen und ihre Ideen und Anregungen zur Gemeindeentwicklung einbringen. Die zentralen Themen und Handlungsfelder der zukünftige Gemeinde-entwicklung werden auf der Projekthomepage im Zukunftsatelier online präsentiert sowie als interaktive Ausstellung in allen neun Ortsteilen vor Ort installiert. Im Zuge dieses Angebots besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen abzugeben und auf einer Karte zu verorten. Leitfragen und Grafiken dienen hierbei als Orientierungshilfe und Inspiration. Auch freie Vorschläge und Ideen aus der Einwohnerschaft sind willkommen. Unter efringen-kirchen.gemeinde-entwickeln.de können orts- und zeitungebunden über einen Zeitraum von zwei Wochen Ideen abgegeben werden. Das „Offline-Angebot“ kann im Rathaus und den Ortsverwaltungen zu den üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Weitere Termine werden auf der Homepage der Gemeinde und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Bürgermeisterin Carolin Holzmüller, der Gemeinderat, die Ortschaftsräte und das Büro Reschl Stadtentwicklung freuen sich auf Ihre Anregungen zur zukünftigen Entwicklung Gemeinde Efringen-Kirchen. Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung!
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Start des kommunalen Flächenpoolings zur Steuerung der Windenergie Meldung vom 13. Januar 2025

Das kommunale Flächenpooling der Kommunen Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Kandern ist gestartet. Im kommunalen Flächenpooling der Kommunen Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Kandern schließen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen im potenziellen Windvorranggebiet 4 "Eichwald-Kreisberg" (Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee) zusammen. Ziel ist es, unter Federführung der Kommunen Gestaltungsspielräume zu erhöhen, Pachten fair zu verteilen, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu sichern und möglichst allen Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern eine neutrale und professionelle Beratung im Kontakt mit Projektierern zukommen zu lassen. Auf den zwei Flächeneigentümerversammlungen am 22.10.2024 und 10.12.2024 wurden den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern gemeinsam mit unserem Fachpartner endura kommunal das kommunale Flächenpooling zur Steuerung der Windenergie in den Kommunen ausführlich vorgestellt. Nun ist die Unterschriftensammlung zur Bildung der Pool-Gemeinschaft gestartet. Bis zum Frühjahr 2025 können die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer ihre Unterschrift in den Kommunen leisten. Im Rathaus Efringen-Kirchen wenden Sie sich bitte an das Bauamt zu den üblichen Öffnungszeiten. Wir freuen uns über eine möglichst hohe Beteiligung am Pooling, um die zukünftige Ausgestaltung eines Windenergieparks in unseren Kommunen selbst steuern zu können, die Wertschöpfung in der Region zu erhalten und das soziale Miteinander in unseren Kommunen zu wahren.  Sie haben auch ein Flurstück im potenziellen Windvorranggebiet 4 "Eichwald-Kreisberg", haben aber bisher kein postalisches Schreiben Ihrer Kommune erhalten? In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune, damit auch Sie die Möglichkeit haben am kommunalen Flächenpooling teilzunehmen.
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