Startseite >> Aktuelles >> Aktuelle Meldungen

Aktuelle Meldungen

Räum- und Streupflicht Meldung vom 08. Dezember 2023

Wir weisen auf die Pflichten der Straßenanlieger nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde Efringen-Kirchen hin. Demnach sind die Anlieger, sowohl Eigentümer als auch Besitzer (z. B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang oder eine Zufahrt haben, verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu räumen und ggf. mit abstumpfendem Material zu bestreuen, so dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können.
Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Anlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Falls auf keiner Seite Gehwege vorhanden sind, sind alle Anlieger zur Räumung einer Fläche von mindestens 1,50 m Breite verpflichtet.

Die Verpflichtung besteht an
Werktagen von 07:00 bis 21:00 Uhr und an
Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 21:00 Uhr.
Bei Bedarf ist wiederholt zu räumen und zu streuen. 

Die Verletzung der Verpflichtung kann mit Bußgeldern geahndet werden. Weiterhin haften die verpflichteten Anlieger auch zivilrechtlich für Sach- und Personenschäden, die bei Unfällen durch mangelhaftes Räumen und Streuen der Gehwege entstehen.
 
Ordnungsamt Efringen-Kirchen

Freie Fahrt im Einsatzfall Meldung vom 09. November 2023

Damit im Notfall die Einsatzkräfte der Rettungsorganisationen schnellstmöglich am Einsatzort sind, fand am 19. Oktober 2023 eine Befahrung kritischer Stellen in allen Ortsteilen statt. Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und des Bauamts wurden dabei von Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Abteilung Efringen-Kirchen unterstützt. An mehreren Stellen der Befahrung wäre im Notfall kein Durchkommen für die Rettungsfahrzeuge möglich gewesen. Es musste bei mehreren Eigentümern geklingelt werden, sodass diese ihr Fahrzeug umparken, weil das Feuerwehrfahrzeug sonst nicht durchkam. Bereits im Rahmen der Verkehrsschau hatte die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Straßenverkehrsordnung eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter vorsieht. Dies wird ab dem Außenspiegel gemessen. Sobald dies nicht gegeben ist, ist das Durchkommen für Rettungsfahrzeuge kaum bis gar nicht möglich. „Entscheidend ist hier nicht nur, dass die Rettungsfahrzeuge an einem parkenden Auto vorbeikommen, sondern auch, wie lange sie für die Vorbeifahrt benötigen“, erläuterte Ordnungsamtsleiter Niklas Grießhammer, „Denn im Notfall zählt jede Minute.“ Weiter ruft er die Bevölkerung dazu auf, die Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern vorausschauend beim Parken zu berücksichtigen. Sollte diese nicht gegeben sein, werden Falschparker vom Gemeindevollzugsdienst Efringen-Kirchens konsequent mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Dies geschieht für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, damit im Notfall die Rettungskräfte ein Durchkommen durch die Straßen haben. Beigefügte Bilder zeigen sehr kritische Situationen bei der Befahrung.
mehr...

Veranstaltungen