Baurecht
Das Baurecht wird unterteilt in privates und öffentliches Baurecht.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt rechtliche Verhältnisse (Werkverträge, Grundeigentum) zwischen den privaten Baubeteiligten (Bauherr, Architekten, Baufirmen, Handwerker, Ingenieure).
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht reglementiert in einem gesetzlich festgelegten Rahmen wo und wie gebaut werden darf. Dabei wird unterschieden zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und im Baugesetzbuch geregelt. Ein weiteres wichtiges Gesetze des Bauplanungsrecht ist die Baunutzungsverordnung.
Das Bauplanungsrecht regelt vereinfacht gesagt, ob, was und wieviel gebaut werden darf!
Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Die wichtigsten Grundlagen findet sich in der Landesbauordnung wieder. Daneben gibt es noch eine Reihe an Verordnungen, die das Bauordnungsrecht regeln. Das Bauordnungsrecht regelt insbesondere die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (Abstandsflächen, Zahl der Stellplätze) sowie Anforderungen an die Ausführung der baulichen Anlagen (Brandschutz, Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Soziales).
Vereinfacht lässt sich sagen, das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf!