Baurecht

Das Baurecht wird unterteilt in privates und öffentliches Baurecht.

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt rechtliche Verhältnisse (Werkverträge, Grundeigentum) zwischen den privaten Baubeteiligten (Bauherr, Architekten, Baufirmen, Handwerker, Ingenieure).

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht reglementiert in einem gesetzlich festgelegten Rahmen wo und wie gebaut werden darf. Dabei wird unterschieden zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und im Baugesetzbuch geregelt. Ein weiteres wichtiges Gesetze des Bauplanungsrecht ist die Baunutzungsverordnung.

Das Bauplanungsrecht regelt vereinfacht gesagt, ob, was und wieviel gebaut werden darf!

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Die wichtigsten Grundlagen findet sich in der Landesbauordnung wieder. Daneben gibt es noch eine Reihe an Verordnungen, die das Bauordnungsrecht regeln. Das Bauordnungsrecht regelt insbesondere die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (Abstandsflächen, Zahl der Stellplätze) sowie Anforderungen an die Ausführung der baulichen Anlagen (Brandschutz, Verkehrssicherheit, Standsicherheit, Soziales).

Vereinfacht lässt sich sagen, das Bauordnungsrecht regelt, wie gebaut werden darf!

Weitere Infos

Ansprechpartner
Ulrich Weiß (Bauamtsleiter)
Zimmer 2.10
Tel. 07628-806-605

ulrich.weiss@efringen-kirchen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12, 14-19 Uhr

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