Personalausweis / Allgemeine Informationen
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Ab dem 12. Lebensjahr kann schon ein Personalausweis ausgestellt werden.Einen Ausweis kann auch besitzen, wer als Deutscher der allgemeinen Meldepflicht nicht unterliegt, weil er seinen Wohnsitz im Ausland hat. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis mit sich zu führen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden. Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken. Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) aus.Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
aktuelles, biometrisches Lichtbild
den bisherigen Personalausweis
Geburts- oder Heiratsurkunde
ggf. Sorgerechtserklärung
Angaben über Größe und Augenfarbe
Unterschrift des Erziehungsberechtigten (PDF, 184 KB)
Kosten
für Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 22,80 EUR
für Personen ab 24. Lebensjhar (10 Jahre gültig) 37,00 EUR
Reisepass / Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nir im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder (Ausnahme: Reisen innerhalb der Europäischen Union). In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind). Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt. Sie werden beispielsweise benötigt, wenn eine Auslandsreise bevorsteht und für die Ausstellung eines Reisepasses nicht mehr genügend Zeit ist. Sie haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt in der Regel ein Jahr. Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge). Gegen eine weitere zusätzliche Gebühr stellen Behörden, die über die nötige technische Ausstattung verfügen, Reisepässe auch im Expressverfahren aus, so dass der neue Pass bereits nach ungefähr drei bis vier Werktagen vorliegt. Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
den alten Reisepass oder Personalausweis
einen urkundlichen Nachweis (Geburts- oder Heirats-Urkunde)
aktuelles, biometrisches Lichtbild
den bisherigen Personalausweis
Geburts- oder Heiratsurkunde
ggf. Sorgerechtserklärung
Angaben über Größe und Augenfarbe
Unterschrift des Erziehungsberechtigten (PDF, 184 KB)
Kosten
für Personen bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR
für Personen ab 24. Lebensjhar (10 Jahre gültig) 60,00 EUR
Kinderreisepass / Allgemeine Informationen
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein eigener Kinderreisepass in Betracht.
Manche Reiseländer akzeptieren allerdings nicht alle diese Möglichkeiten. Hinweise zu den Anforderungen geben neben den Auslandsvertretungen des Ziellandes unverbindlich auch die Reisebüros oder das Auswärtige Amt.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
aktuelles, biometrisches Lichtbild
bisheriger Kinderreisepass
ggf. Sorgerechtserklärung
Geburtsurkunde
Unterschrift des Erziehungsberechtigten (PDF, 184 KB)
Kosten
Die Gebühren betragen 13,00 EUR für die Neuausstellung und 6,00 EUR für die Verlängerung / Aktualisierung. ( Gültigkeit 1 Jahr )