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Wohnungsgeberbestätigung

Informationen

Seit 01.11.2015 ist die Meldung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers für die Anmeldung einer Wohnung wieder erforderlich.
Mit dieser Bestätigung kann der Einzug nachgewiesen werden.
Wohnungsgeber sind zum Beispiel:
Eigentümerinnen und Eigentümer
Hausverwaltungen
andere Beauftragte
Hauptmieterinnen und -mieter, die Wohnraum untervermieten


Fristen

Die Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb von 2 Wochen auszustellen

nach Einzug der Mieter

Wichtiges

Die Wohnungsgeberbestätigung wird für die Anmeldung benötigt und ist den Mietern auszuhändigen.

Ein Mietvertrag reicht nicht aus.Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum Anschrift der Wohnung Namen der meldepflichtigen PersonenGebühren

Das Verfahren ist gebührenfrei



Weitere Infos

Kontakt Rathaus
Tel. 07628-806-0
Fax. 07628-806-199
E-Mail

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12:30, 14-19 Uhr
nach Vereinbarung bis 19:30 Uhr

Wissenswertes
Wasserqualität

weitere Links
loerrach-landkreis.de
truz.org
service-bw.de
schwarzwald-tourist.de
markgraefler-land.com
Wirtschaftsregion Südwest
SW+SÜDWESTEN-MEHRLEBEN