
Wohnungsgeberbestätigung
Informationen
Seit 01.11.2015 ist die Meldung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers für die Anmeldung einer Wohnung wieder erforderlich.
Mit dieser Bestätigung kann der Einzug nachgewiesen werden.
Wohnungsgeber sind zum Beispiel: Eigentümerinnen und Eigentümer
Hausverwaltungen
andere Beauftragte
Hauptmieterinnen und -mieter, die Wohnraum untervermieten
Fristen
Die Wohnungsgeberbestätigung ist innerhalb von 2 Wochen auszustellen nach Einzug der Mieter
Wichtiges
Die Wohnungsgeberbestätigung wird für die Anmeldung benötigt und ist den Mietern auszuhändigen.
Ein Mietvertrag reicht nicht aus.Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Vermieters
Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen PersonenGebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei