Startseite >> Gemeinde >> Wohnen, Bauen, Umwelt >> Bauleitplanung

Bauleitplanung

Was sind Bauleitpläne

Bauleitpläne regeln eine geordnete städtebauliche Entwicklung

Aufgabe/Funktion der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung obliegt den Städten und Gemeinden. Das Recht der Gemeinde zur Bauleitplanung ergibt sich aus dem Grundgesetzt (Art. 28). Den Gemeinden wird das Recht zur eigenen Selbstverwaltung gewährt.
Die Bauleitplanung hat die Aufgabe eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Öffentliche, private und wirtschaftliche Interessen sind in Einklang zu bringen.
Bauleitpläne regeln verbindlich wo und wie auf den verschiedenen Grundstücken gebaut werden darf.

Welche Bauleitpläne gibt es

Man unterscheidet zwischen der vorbereitende Bauleitplan „Flächennutzungsplan“ und der verbindliche Bauleitplan „Bebauungsplan“.

Flächennutzungsplan (FNP)

Beim FNP handelt es sich um eine grafische Darstellung des gesamten Gemeindegebietes. Es werden vorhandene und geplante Flächennutzungen (Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebiete, Sondergebiete, Verkehr, Grünflächen, usw.) dargestellt und abgebildet. Der FNP ist nicht parzellenscharf und ist nicht verbindlich. Einen Rechtsanspruch für das Grundstück gibt aus dem FNP nicht abgeleitet werden.

Bebauungsplan (B-Plan)

Der B-Plan regelt verbindlich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.

Auskünfte Bauleitplanung

Sie erhalten Auskünfte bei der Gemeinde Efringen-Kirchen (Ansprechpartner:  Ulrich Weiß). Sie haben auch die Möglichkeit in den entsprechenden Bebauungsplan hier Einsicht zu nehmen. Außerdem steht Ihnen auch das Geoportal des Landkeises zur Verfügung.

Weitere Infos

Ansprechpartner
Ulrich Weiß (Bauamtsleiter)
Zimmer 2.10
Tel. 07628-806-605

ulrich.weiss@efringen-kirchen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12, 14-19 Uhr

Links
Bauleitplanung
Baugenehmigungsverfahren
Bauen im Kenntnisgabeverfahren
Geschäftsstelle Techn. Ausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bodenrichtwert