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Umlegung von Bauland

Was ist eine Umlegung?

Bei der Umlegung geht es darum, dass zur Erschließung oder Neugestaltung von Grundstücken bebaute und unbebaute Grundstücke dergestalt neu angeordnet werden, dass nach „Lage, Form und Größe für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke“ entstehen (§ 45 BauGB).

Weitere Infos

Ansprechpartner
Ulrich Weiß (Bauamtsleiter)
Zimmer 2.10
Tel. 07628-806-605

ulrich.weiss@efringen-kirchen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12, 14-19 Uhr

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