Baugenehmigung beantragen

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben (§ 49 LBO), müssen Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen. Bei Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3, ausgenommen Gaststätten, sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, Nebengebäude und Nebenanlagen kann auch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 52 LBO) oder das Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) gewählt werden. Das Kenntnisgabeverfahren kann nur gewählt werden, wenn das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eine qualifizierten Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widersprechen.
 
Der Bauherr muss den Bauantrag mit allen notwendigen Bauvorlagen bei der Gemeinde Efringen-Kirchen einreichen. Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer angrenzender Grundstücke innerhalb von fünf Arbeitstagen (§55 LBO). Einwendungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung vorzubringen. Im Kenntnisgabeverfahren innerhalb von zwei Wochen.
Die Gemeinde leitet den Bauantrag und die Bauvorlagen innerhalb von drei Arbeitstagen an die Baurechtsbehörde weiter (§ 53 LBO). Nach der Behandlung des Bauantrages im Technischen Ausschuss, gibt die Gemeinde ihre Stellungnahme an die Baurechtsbehörde ab.
 
Der Bauantrag ist spätestens 10 Arbeitstage vor der Sitzung des Technischen Ausschusses beim Bauamt, Rathaus, Zimmer 2.08, einzureichen.
 
Mit der Ausführung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt und der Baufreigabeschein, der sogenannte "Rote Punkt", erteilt wurde. Zuständig für die Baugenehmigung ist das Landratsamt Lörrach (Fachbereich Baurecht).

Formulare

Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren
Abweichung / Ausnahme / Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften
Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung (PDF, 59 KB)
Antrag an die öffentliche Wasserversorgung / Abwasserentsorgung Bau Lageplan schriftlicher Teil
Antrag Ablösung Stellplatzverpflichtung
Antrag Errichtung einer Gartenhütte (PDF, 28 KB)
Bauantrag / Bauvorbescheid
Bauantrag im vereinfachten Verfahren
Baubeschreibung
Baubeschreibung bei Nutzungsänderung oder Baumaßnahmen geringen Umfangs
Baubeschreibung für gewerbliche Anlagen
Baubeschreibung Werbeanlagen
Baugenehmigung - Erhebugnsbogen
Bauleiter-Bestellung / Benennung
Feuerungsanlagen-Technische Angaben
Kenntnisgabeverfahren
Standsicherheitsnachweis
Zustimmungserklärung des Angrenzers

Weitere Infos

Ansprechpartner
Ulrich Weiß (Bauamtsleiter)
Zimmer 2.10
Tel. 07628-806-605

ulrich.weiss@efringen-kirchen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12, 14-19 Uhr

Links
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Bauen im Kenntnisgabeverfahren
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Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Bodenrichtwert