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Anmeldung bei Zuzug nach Efringen-Kirchen

Informationen

Wer nach Efringen-Kirchen zieht, muss sich bei der Meldebehörde anmelden.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Ausnahmen

Von der Anmeldung befreit sind Personen

die im Bundesgebiet gemeldet sind und die Wohnung nicht länger als 6 Monate beziehen.

die im Ausland wohnen und die Wohnung nicht länger als 3 Monate beziehen.

Wichtiges

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 53 KB)

Der Wohnungsgeber stellt sie der Mieterin oder dem Mieter aus. Diese ist bei der Anmeldung mitzubringen, bzw. spätestens 14 Tage nach der Anmeldung vorzulegen

Zieht man als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ein, gibt man die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ab.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache


Personalausweis

ggf. Reisepass

Wohnungsgeberbestätigung

Als bevollmächtigte Person

 eigener Personalausweis oder Reisepass


 formlose Vollmacht

 ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Personalausweis und / oder Reisepass vom Vollmachtgebenden

Wohnungsgeberbestätigung


Gebühren

Das Verfahren ist gebührenfrei

Formulare:

Anmeldung bei der Meldebehörde
(Das Formular muss persönlich abgegeben werden)

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 53 KB)
Gemäß Bundesmeldegesetzt muss der Anmeldung eine vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbestätgiung beigefügt werden.

Weitere Infos

Kontakt Rathaus
Tel. 07628-806-0
Fax. 07628-806-199
E-Mail

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12:30, 14-19 Uhr
nach Vereinbarung bis 19:30 Uhr

Wissenswertes
Wasserqualität

weitere Links
loerrach-landkreis.de
truz.org
service-bw.de
schwarzwald-tourist.de
markgraefler-land.com
Wirtschaftsregion Südwest
SW+SÜDWESTEN-MEHRLEBEN