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Geschichte von Egringen

Strachfridus schenkt seinen Besitz in Aguringas, in Onninchova und Mulinhaimo dem Kloster St. Gallen. Das war am 21.12.758, und eines der beiden Schenkungs-Vertrags-Exemplare existiert noch. Das ist die älteste aller Urkunden aller Ortschaften des heutigen Efringen-Kirchen. Aguringas-Egringen ist damit offiziell der älteste Ortsteil.

Zufall gepaart mit Glück - damit eine Urkunde 1200 Jahre überdauern kann, muß sie behütet und beschützt werden. 1200 Jahre lang. Kriege, Naturgewalten, Vernachlässigung, fahrlässiger Umgang mit Feuer - nur wenige originale Urkunden aus den Jahrhunderten vor 1000 haben es bis heute geschafft, und 700 davon im Kloster St. Gallen. Über 1000 Ortschaften haben "ihre" Ersterwähnung in einer dieser Urkunden. Der Kanton St. Gallen und seine Steuerbürger wenden viele Millionen Franken auf für den Erhalt der Urkunden, für Stiftsarchiv und Stiftsbibliothek, pro Jahr, wohlgemerkt. Die Bestände in Stiftsarchiv und Stiftsbibliothek sind seit 2017 UNESCO-Weltdokumentenerbe.

Doch nicht nur St. Gallen hat Besitz und Rechte in Egringen, sondern auch die Klöster und Domstift in Basel, die Herren von Rotberg und von Grünenberg und viele Basler Bürger. Fast 200 Urkunden aus dem 14., 15., 16. Jahrhundert betreffen Güter in Egringen - Grundstücke und Rechte daran, Abgaben und Zinsen, Einkünfte und Pflichten. Verkauft, verschenkt, belehnt, verpfändet, vererbt, beliehen, zurückgekauft. Wir erfahren von der Egringer Burg (1408, als Weiherhaus beschrieben 1438), wer wo welche Ansprüche hatte, lernen einzelne Egringer namentlich kennen, bekommen Hinweise auf Ackerfluren, Rebflächen, Waldstücke. Doch Obacht - nicht jede Urkunde ist echt! Streit und Zwist, es droht ein Termin vor Gericht - schnell noch Beweise fabriziert ...
"Item tertia ante Jeorji anno 49 brant man zuo Basel einen boeswicht; hat zuo Egringen ein hus verbrent, 3 kint dorinne und einen swachen man, die stuben verbunden, das sú nit moechtend usskomen." Ein besonders heimtückisches Verbrechen, das 1449 mit dem Tode bestraft wird. Die Egringer Urkunden (und die der anderen Orte ebenso) sprechen von vielerlei Gerichtsbarkeit. Todesurteile verhängen und vollstrecken darf nur, wer die hohe oder Blutsgerichtsbarkeit besitzt - Mord, Raub, Zauberei usw. Die niedere Gerichtsbarkeit ahndet die weniger schlimmen Vergehen. Das (bischöfliche) geistliche Gericht ist für Glaubensverfehlungen zuständig und kann Bußübungen, Wallfahrten etc. verhängen. Streit um Abgaben usw. klärt das Dinghofgericht.
1392 verkauft das Kloster St. Gallen den Kirchensatz und den Dinghof in Egringen an das Basler Spital. Ab jetzt setzt das Spital den Meier ein. Wer wo wie wem gegenüber welche Gerichtszuständigkeit hatte - eine Wissenschaft für sich, schon für die Zeitgenossen. Denn auch die Rechte an (und Einnahmen aus) Gerichtsbarkeit werden verkauft, verpfändet, verliehen, vererbt. Welcher Grundherr ist für welchen Delinquenten zuständig, auf wessen Hoheitsgebiet ist die Übeltat passiert, in wessen Territorium der Bösewicht geschnappt?
775/778 schenkt Atta der Kirche des Hl. Gallus, die gebaut ist in dem Dorf genannt Agurincas,  zwei Hörige (Adalrich und Waltrud). Von dieser ersten Kirche steht nichts mehr. Überregional bekannt ist die Egringer Kirche trotzdem: wegen einer Goldschmiedearbeit von 1487. Ein Kelch aus vergoldetem Silber, geschaffen wohl von Georg Schonhauer. Schonhauer - ein Colmarer Goldschmied - wirkte einige Jahre in Basel, es existieren sogar noch einige der für den Egringer Kelch genutzten Bleimodel. Gearbeitet wurde der Kelch vermutlich für ein Dominikanerkloster (Colmar?), er ist auf unbekannt-verschlungenen Wegen mindestens einmal überarbeitet nach Egringen gekommen.

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