Abmeldung bei Wegzug von Efringen-Kirchen
Informationen
Wer seine Nebenwohnung aufgibt oder in das Ausland zieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden.Wer seine Hauptwohnung in Efringen-Kirchen aufgibt, muss sich bei der Gemeinde Efringen-Kirchen nicht abmelden. Es reicht eine Anmeldung im neuen Wohnort.FristenDie Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Frühester Abmeldezeitpunkt ist eine Woche vor Wegzug. Die Abmeldung erfolgt zum Wegzugsdatum.Erforderliche UnterlagenBei persönlicher Vorsprache Personalausweis ggf. Reisepass Als bevollmächtigte Person eigener Personalausweis oder Reisepass
formlose Vollmacht
ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Personalausweis und / oder Reisepass vom Vollmachtgebenden
Schriftlich per Post ( Nur bei Abmeldung einer Nebenwohnung )
Unterschriebenes und ausgefülltes Formular
Ausweiskopie
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei
Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde (PDF, 43 KB)