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Abmeldung bei Wegzug von Efringen-Kirchen

Informationen

Wer seine Nebenwohnung aufgibt oder in das Ausland zieht, muss sich bei der Meldebehörde abmelden.Wer seine Hauptwohnung in Efringen-Kirchen aufgibt, muss sich bei der Gemeinde Efringen-Kirchen nicht abmelden. Es reicht eine Anmeldung im neuen Wohnort.FristenDie Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Frühester Abmeldezeitpunkt ist eine Woche vor Wegzug. Die Abmeldung erfolgt zum Wegzugsdatum.Erforderliche UnterlagenBei persönlicher Vorsprache Personalausweis ggf. Reisepass Als bevollmächtigte Person eigener Personalausweis oder Reisepass
formlose Vollmacht
ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Personalausweis und / oder Reisepass vom Vollmachtgebenden

Schriftlich per Post ( Nur bei Abmeldung einer Nebenwohnung )

Unterschriebenes und ausgefülltes Formular
Ausweiskopie

Gebühren

Das Verfahren ist gebührenfrei

Formulare

Abmeldung bei der Meldebehörde (PDF, 43 KB)

Weitere Infos

Kontakt Rathaus
Tel. 07628-806-0
Fax. 07628-806-199
E-Mail

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12:30, 14-19 Uhr
nach Vereinbarung bis 19:30 Uhr

Wissenswertes
Wasserqualität

weitere Links
loerrach-landkreis.de
truz.org
service-bw.de
schwarzwald-tourist.de
markgraefler-land.com
Wirtschaftsregion Südwest
SW+SÜDWESTEN-MEHRLEBEN