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Ummeldung bei Umzug innerhalb von Efringen-Kirchen

Informationen

Wer innerhalb von Efringen-Kirchen umzieht, muss sich bei der Meldebehörde ummelden.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Ausnahmen

Von der Anmeldung befreit sind Personen

 die im Bundesgebiet gemeldet sind und die Wohnung nicht länger als 6 Monate beziehen.
 die im Ausland wohnen und die Wohnung nicht länger als 3 Monate beziehen.

Wichtiges


Der Wohnungsgeber stellt sie der Mieterin oder dem Mieter aus. Diese ist bei der Anmeldung mitzubringen, bzw. spätestens 14 Tage nach der Anmeldung vorzulegen
Zieht man als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ein, gibt man die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ab

Fahrzeug

Ggf. ist das Fahrzeug beim Landratsamt umzumelden

Mülltonne

Die vorhandene Mülltonne kann mitgenommen werden

Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache Personalausweis  ggf. Reisepass Wohnungsgeberbestätigung
Als bevollmächtigte Person eigener Personalausweis oder Reisepass formlose Vollmacht ausgefülltes und unterschriebenes Formular Personalausweis und / oder Reisepass vom Vollmachtgebenden  Wohnungsgeberbestätigung GebührenDas Verfahren ist gebührenfreiFormulareAnmeldung bei der Meldebehörde
(Das Formular muss persönlich abgegeben werden)

Weitere Infos

Kontakt Rathaus
Tel. 07628-806-0
Fax. 07628-806-199
E-Mail

Öffnungszeiten
Mo-Fr 8-12 Uhr
Do 8-12:30, 14-19 Uhr
nach Vereinbarung bis 19:30 Uhr

Wissenswertes
Wasserqualität

weitere Links
loerrach-landkreis.de
truz.org
service-bw.de
schwarzwald-tourist.de
markgraefler-land.com
Wirtschaftsregion Südwest
SW+SÜDWESTEN-MEHRLEBEN