Anmeldung bei Zuzug nach Efringen-Kirchen
Informationen
Wer nach Efringen-Kirchen zieht, muss sich bei der Meldebehörde anmelden.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Ausnahmen
Von der Anmeldung befreit sind Personen
die im Bundesgebiet gemeldet sind und die Wohnung nicht länger als 6 Monate beziehen.
die im Ausland wohnen und die Wohnung nicht länger als 3 Monate beziehen.
Wichtiges
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 53 KB)
Der Wohnungsgeber stellt sie der Mieterin oder dem Mieter aus. Diese ist bei der Anmeldung mitzubringen, bzw. spätestens 14 Tage nach der Anmeldung vorzulegen
Zieht man als Eigentümerin oder Eigentümer selbst ein, gibt man die Wohnungsgeberbestätigung für sich selbst ab.
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis
ggf. Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung
Als bevollmächtigte Person
eigener Personalausweis oder Reisepass
formlose Vollmacht
ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Personalausweis und / oder Reisepass vom Vollmachtgebenden
Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenfrei
Formulare:
Anmeldung bei der Meldebehörde
(Das Formular muss persönlich abgegeben werden)
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 53 KB)
Gemäß Bundesmeldegesetzt muss der Anmeldung eine vom Vermieter ausgestellte Wohnungsgeberbestätgiung beigefügt werden.